Veranstaltungsreihe „Vorsorgefrühstück“:Die Patientenverfügung - Was passiert, wenn der Notarzt kommt?
In der Patientenverfügung kann jeder aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts festlegen, dass in einer bestimmten Lebenssituation medizinische Maßnahmen weiterhin durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie gibt einen Hinweis auf den Patientenwillen, der von den rechtlichen Vertretern (Bevollmächtigten, Betreuern) geltend gemacht werden musss und von den Behandlern nicht ignoriert werden darf. Spannend wird es bei der Frage, wie es mit dem Patientenwillen in Notfallsituation bestellt ist und welche Möglichkeiten der Vorsorge hier gegeben wären.
Diese und weitere Fragen sind Inhalte des „Vorsorgefrühstücks“. Im anfänglichen Impuls wird das Thema umrissen, um anschließend ausführlich beim gemeinsamen Imbiss die weiteren Fragen zu besprechen.
Impuls: Andreas Fran - Internist/klin. Geriatrie/Notfallmedizin/Palliativmedizin SAPV Homburg
Martin Eisenbeis - Dipl. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, SKFM Betreuungsverein
Moderation Klaus Becker – Katholische Erwachsenenbildung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich an Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer, Email: betreuungsverein@skfm-nk.de, Tel.: 06821 13940
Veranstalter:
Katholische Erwachsenenbildung
Momentum – Kirche am Center
SKFM Neunkirchen - Betreuungsverein
